• 1. Wie wird man Betreuer/in im KiEZ?

    Du bist:

    • kontaktfreudig und hast Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen?
    • bereit zur Teamarbeit und du besitzt pädagogisches Geschick?
    • bereit zur Teilnahme an einer 4-tägigen Jugendgruppenleiterschulung
    • mindestens 16 Jahre alt; idealerweise auch schon 18 und älter, weil man erst ab dem 18. Lebensjahr und entsprechender Eignung eine Gruppe  eigenverantwortlich allein betreuen darf
    • flexibel und hast in den Ferien Zeit und Lust, deine freie Zeit hier mit Kindern und Jugendlichen zu verbringen.

    Dann bieten wir dir:

    • Ausbildung zum Jugendgruppenleiter nach bundesweiten Ausbildungskriterien
    • Freie Unterkunft, Verpflegung und Versicherung während der Betreuertätigkeit
    • Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenerstattung
    • interessante Vor- und Nachbereitungstreffen mit anderen Betreuern
  • 2. Was sind Jugendgruppenleiter?

    Jugendgruppenleiter sind zumeist junge Menschen, die Freizeitangebote wie Feriencamps für Kinder und Jugendliche ehrenamtlich betreuen. Dabei wird dir die Möglichkeit gegeben, dich in einem (sozial)pädagogischen Feld auszuprobieren und Erfahrungen zu sammeln. Diese Tätigkeit bietet dir somit auch eine ideale Vorbereitung für ein pädagogisches Studium, wie z. B. Lehramt oder Sozialpädagogik ebenso wie für ein Au-pair-Jahr im Ausland oder auch für eine pädagogische Berufsausbildung, z. B. Erzieher/in.

    Um als Jugendgruppenleiter eingesetzt werden zu können, benötigst du die Jugendleitercard, auch JuLeiCa genannt. Diese erhältst du mit der Teilnahme an der Juleicaschulung, Stufe G und entsprechender Eignung. Mit der Juleica kannst du die damit verbundenen Qualifikationen zum Jugendgruppenleiter nachweisen und dich als legitimierte/r Begleiter/in von Minderjährigen ausweisen. Nach dem Lehrgang – den man übrigens auch in den KiEZen absolvieren kann erhältst du die bundesweit anerkannte Jugendgruppenleitercard.*
    Inhalte der Ausbildung sind Themen aus den Bereichen Pädagogik, Recht, Organisation und Finanzen, Kindeswohlgefährdung, Demokratiebildung und Erste Hilfe am Kind. Der Erste-Hilfe-Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (=Erste-Hilfe-Kurs für die Fahrerlaubnis) muss vorher abgelegt werden und darf zum Schulungstermin nicht älter als 3 Jahre alt sein.
    Gleichzeitig erhältst du auch methodisches Wissen zum Ferienlager und viele hilfreiche Tipps.

  • 3.  Muss ich den 4-tägigen Juleica-Lehrgang unbedingt absolvieren?

    Alle 4 Tage müssen absolviert werden. Nur mit einem abgeschlossenen pädagogischen Studium oder mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Staatlich anerkannter Erzieher und Berufserfahrung kann die Ausbildung auf einen Tag verkürzt werden.

  • 4. Wann und wo findet die Juleica-Schulung statt?

    Es gibt jedes Jahr 4 Termine zu je 4 zusammenhängenden Tagen im 1. Halbjahr eines Jahres– und zwar in vier unserer fünf KiEZe. Die Termine stehen in der Regel ab September des Vorjahres auf unserer Homepage  – gemeinsam mit einem Formular, was zur Anmeldung genutzt wird. 

    >> Hier gibt es alle Informationen zu unseren Juleica- Schulungen

    Die Jugendleitercard kann auch bei anderen Trägern der Jugendhilfe erworben werden.

  • 5. Gibt es noch weitere Voraussetzungen, die man für die Juleica erfüllen muss?

    Ja, der Kurs „lebensrettende Sofortmaßnahmen“ muss vorher absolviert werden. (Der Kurs, der beispielsweise auch für den Führerschein benötigt wird) Und der Nachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein.

  • 6. Wird man für die Einsätze als Betreuer vergütet?

    In den KiEZen gilt derzeit folgende Reglung: Unterkunft und Verpflegung sind frei (wird also von den KiEZen getragen). Es gibt eine so genannte Betreuerentschädigung (20 €/Tag beim ersten bis vierten Einsatz  und 25 €/Tag ab dem fünften Betreuereinsatz). Dazu kommen Fahrtkosten (von und zum Heimatort) bis zu 100 €. Das Ganze ist also kein Ferienjob wie in einem Großbetrieb, sondern eine ehrenamtliche Tätigkeit.

    Nicht zu vergessen dabei ist, dass man eine ganze Menge an Erfahrungen aus dieser Zeit mitnimmt. Wer also prüfen will, ob er/sie für pädagogisch orientierende „Berufe mit Menschen“ geeignet ist (Erzieher, Lehrer, Sozialpädagoge und viele mehr), kann hier wertvolle Inspirationen mitnehmen.

  • ​​​​​​​7. Wann und wo muss man sich spätestens entscheiden/anmelden – für die Juleica und als Betreuer?

    Für die Teilnahme an der Juleica tw. auch kurzfristig. Die Gefahr besteht nur, dass der Kurs plötzlich ausgebucht ist. Also – idealerweise frühzeitig anmelden – beim Landesverband KiEZ Sachsen unter bildung(at)kiez.com .

    Für einen Einsatz als Betreuer ist die Zusage längerfristig günstig, einfach aus Planungsgründen für beide Seiten. Außerdem gibt es bei einzelnen KiEZen Angebote für Betreuertreffen vorher, um Inhalte und Mitbetreuer kennenzulernen und evtl. noch einzelne pädag. Inhalte zusätzlich „mitzunehmen“. Anmelden kann man sich direkt in den KiEZen oder auch beim Landesverband (bildung(at)kiez.com), der das an die entsprechenden Ansprechpartner in den gewünschten KiEZen weiterschickt.

    Mit den Vertragsunterlagen zur Betreuertätigkeit bekommst du auch die Aufforderung zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses und dazu den „Antrag zur Befreiung von der Gebühr für das erweiterte Führungszeugnis“. Damit beantragst du das Dokument kostenfrei bei deinem Einwohnermeldeamt. Es wird dir dann von den Behörden zugeschickt und muss dem KiEZ vorgelegt werden.

  • 8. Wie lange dauert der Einsatz als Jugendgruppenleiter?

    Mindestens eine Woche, es gibt auch einige wenige Camps, die länger gehen (10 oder 14 Tage). Man kann auch 2 Camps hintereinander betreuen.